Nach der Diskussion um die Genehmigung von Scheunenfesten im vergangenen Jahr hat das Ministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den unteren Bauaufsichtsbehörden und Veranstaltern die Erfahrungen analysiert und eine handhabbare Lösung erarbeitet. Durch den Erlass wird es eine spürbare Vereinfachung für Veranstalter von Festen mit mehr als 200 Besuchern – bei gleichzeitiger Einhaltung von Sicherheitsaspekten – geben.
„Gerade für den ländlichen Raum ist dieser Schritt ein ganz wichtiger. Ich begrüße die entsprechende Gesetzesnovelle und besonders auch den Erlass, der es bereits jetzt möglich macht, zu feiern – und das sicher. Für die Ehrenamtlichen ist es wichtig, dass sie nicht unter der Last der Regelungen kapitulieren und Feste nicht mehr stattfinden, wie es in der Vergangenheit mehrfach der Fall war. Ich werde über den Erlass auch mit Landrat Siefken sprechen, damit es Hand in Hand zu Erleichterungen kommt. Absolute Priorität muss aber die Sicherheit der Feiernden und der Veranstalter haben“, so Logemann
Eine wesentliche Erleichterung betrifft den sogenannten qualifizierten Entwurfsverfasser. Dieser ist ab sofort nicht mehr zwingend erforderlich. Diese Herabsenkung der Anforderung war das Hauptanliegen der privaten Veranstalter, die ab jetzt auch selbst als Bauherren den Antrag verfassen können. Auch hinsichtlich der Unterlagen für die Gewährleistung des Brandschutzes werden nicht die hohen Hürden gestellt, die ansonsten an die Person gestellt wurden, die den Brandschutznachweis erbringen muss.
Außerdem soll voraussichtlich im Juni eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) durch den Landtag beschlossen. Dort werden die Erleichterungen durch den Erlass dann auch in gesetzliche Regelungen überführt.
Da die Scheunenfest-Saison aber bereits in Kürze beginnt, gilt bereits jetzt: Wer eine Feier plant, kann dies mit den Verfahrenserleichterungen schon tun.