Anrede
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU, um die gemeinsamen Ziele für die Entwicklung ländlicher Regionen in Europa zu erreichen.
In Niedersachsen rechnen wir mit bis zu 1,6 Milliarden Euro in der Förderperiode ab 2023.
Er ist einer der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, der die sogenannte 2. Säule der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) finanziert und soll die landwirtschaftlichen Direktzahlungen in der 1. Säule der GAP flankieren.
Für die neue Förderperiode wurde ein neues Umsetzungsmodell eingeführt: die Mitgliedstaaten selber etablieren nationale GAP-Pläne.
Das ELER-Fördergesetz regelt die Fragen rund um die Auszahlung von Agrarmitteln. Bisher erfolgte das durch den Bund. Künftig ist das Niedersächsische Fördergesetz (NEFG) dafür verantwortlich.
So geht es um die Formulierung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems, für das die Gestaltungskompetenz ab 2023 beim Land liegt. Das sind zum Beispiel Regeln für den Umgang mit Verstößen. Es braucht eine Handhabe dafür, um die ELER-Förderung auch in Zukunft rechtssicher zu machen und Betrug wirksam entgegentreten zu können.
Mit der aktuellen Umsetzung bin ich, ehrlich gesagt, nicht ganz glücklich. Das Ganze ist mit heißer Nadel gestrickt und der gesetzgebende Dienst hat inhaltliche und begriffliche Unschärfen kritisiert. Man hat sich letztendlich auf eine zustimmungsfähige Fassung verständigen können.
Was ich hingegen sehr begrüße, ist die Verlängerung der Möglichkeiten von Telefon- oder Videokonferenzen im Rahmen der Aufstellung von Raumordnungsplänen sowie bei den zugehörigen Beteiligungsverfahren. In der momentanen Pandemielage ein wirklich sinnvoller Schritt, der alle Beteiligten schützt und ihnen die Arbeit erleichtert.
Wir werden dem vorliegenden Entwurf zustimmen, um der Landesregierung eine Handhabe für Gestaltung und Sanktionen im ab 2023 zu ermöglichen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.