Susanne Mittag begrüßt Eckpunktepapier zum Ausbau der Photovoltaikflächen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

In einem Eckpunktepapier haben das BMWK, BMEL und das BMUV nun eine Strategie zum Ausbau von Photovoltaikflächen auf Freiflächen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz vorgelegt. Dazu gehört auch eine deutlich höhere Förderfähigkeit im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Vorgesehen ist dadurch eine Doppelnutzung von Ackerflächen durch Agri-PV-Anlagen, die sowohl landwirtschaftlich als auch energetisch genutzt werden können. Auf Schutzgebiete, Grünland und naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden soll diese Regelung nicht angewendet werden.

Um den Ausbau zu gewährleisten, wird die Flächenkulisse der “benachteiligten Gebiete“ erweitert, sodass die Länder im Rahmen der Länderöffnungsklausel zur Freigabe der Flächen für PV-Freiflächenanlagen angehalten werden.

Das Eckpunktepapier misst Moorböden dabei eine bedeutende Stellung zu. So sollen Moore im Rahmen des Klimaschutzes wiedervernässt werden und Landwirte mit landwirtschaftlich genutzten Moorböden gezielt gefördert werden, wenn diese zur Wiedervernässung beitragen. Auch diese Flächen kommen dann als Agri-PV-Flächen in Betracht. „Noch nicht abschließend geklärt ist hier der Grad der Vernässung. Hier muss entsprechend ergänzt werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu ermöglichen.“, erklärt Susanne Mittag als SPD-Bundestagsabgeordnete für Delmenhorst, Oldenburg-Land und die Wesermarsch und Sprecherin der AG Landwirtschaft und Ernährung der SPD-Bundestagsfraktion.

Nichtsdestotrotz ist sich Susanne Mittag sicher: „Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung zukunftsorientierte Landwirtschaft gemacht. Landwirte haben dadurch die Möglichkeit sich als Energiewirte ein weiteres Standbein aufzubauen. Aber es ist mir als Vertreterin meines Wahlkreises wichtig, dass wir die Grünlandflächen nicht vergessen. Hier müssen wir nachverhandeln, damit alle gleichermaßen von der Regelung profitieren. Momentan fallen viele Landwirte mit dieser Regelung durch das Raster, die hauptsächlich Grünlandflächen besitzen.“