Neue „Gewaltschutzrichtlinie“ baut Frauenunterstützungssystem weiter aus

Gute Nachrichten für das gemeinsame Frauenhaus der Landkreise Wesermarsch und Ammerland: Die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ wird in Kürze veröffentlicht und zum 01. Januar 2022 rückwirkend in Kraft treten.

„Im Vorfeld der Förderrichtlinie war es zu Irritationen über die Aufenthaltsdauer von Schutzsuchenden gekommen. Ich begrüße die eindeutige Formulierung, die nun in der Richtlinie gewählt wurde, sehr. Damit ist klar, dass es an dieser Stelle bei den bisherigen Regelungen bleibt“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann. Dass das Land trotz angespannter finanzieller Lage die freiwilligen Unterstützungsleistungen des Schutzes von Frauen und Mädchen in der bisherigen hochwertigen Form beibehält, ist ein wichtiges Zeichen und kommt auch den Schutzsuchenden im gemeinsamen Frauenhaus von Ammerland und Wesermarsch Sicherheit in einer sehr schweren Zeit.“

Die neue Richtlinie regelt bis Ende 2026 die finanzielle Förderung des Landes für Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen sowie die Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).

„Wer Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt geworden ist, leidet oft ein Leben lang unter den schrecklichen Taten. Uns ist es daher sehr wichtig, diesen Frauen Schutz und Zuflucht zu bieten sowie sie auf ihrem Weg in ein Leben ohne Gewalt zu stärken“, so Logemann weiter.

Die Fördergelder kommen den existierenden 43 niedersächsischen Frauenhäusern sowie drei neuen Häusern, den 46 Gewaltberatungsstellen und den 29 BISS zugute, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder beraten, unterbringen und betreuen. Außerdem soll das Landesgeld dazu verwendet werden, Qualitätsstandards in der Betreuung der Frauen weiter zu verbessern.

Ausgehend davon, dass alle Frauenhäuser gute Arbeit leisten und der Arbeitsanfall in den Häusern in Relation zu den betreuten Frauen und ihrer Kinder steht, ist zukünftig Maßstab der Berechnung der freiwilligen Landesförderung jeweils die Anzahl der in den Frauenhäusern vorhandenen Frauenhausplätze.