Aufstockung der Überbrückungshilfe für Schausteller- und Veranstaltungsbranche möglich

„Jetzt können Unternehmen oder Soloselbstständige des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungswirtschaft in Niedersachsen und damit auch in der Wesermarsch und im Ammerland Fördergelder zur Aufstockung der Überbrückungshilfe III und III Plus bei der NBank beantragen. Diese beiden Branchen sind von den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen besonders betroffen. Veranstaltungen können häufig noch immer nicht oder nicht im geplanten Umfang stattfinden und den Schaustellern ist das lukrative Weihnachtsgeschäft verloren gegangen. Da ist es nur konsequent, diesen beiden Bereichen unserer Wirtschaft Aufstockungen zu ermöglichen“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann aus Berne.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber 2019 infolge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzverluste erlitten haben. Voraussetzung für die Aufstockung ist ein bereits bewilligter Antrag auf Überbrückungshilfe III oder III Plus.

Für die Veranstaltungsbranche werden 20 Prozent der Umsatzverluste sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste übernommen. Dem Schaustellergewerbe können bis zu 12,5 Prozent der Umsatzverluste, 25 Prozent der in diesem Zeitraum angefallenen Tilgungskosten von Darlehns- und Leasingverträgen sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste erstattet werden. Maximal beträgt die Förderhöhe bis zu 50.000 Euro pro Antrag.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Voraussetzungen für eine Förderung:

www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-der-Überbrückungshilfe-III-und-Überbrückungshilfe-III-Plus/index.jsp