Gestern hatte die EU-Kommission Aufforderungsschreiben an die Bundesrepublik Deutschland versendet, das sich auf das Maßnahmenbeschleunigungsgesetz (im Fachjargon „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ MgvG) bezieht, über das unter anderem die Weseranpassung, in einem eventuell beschleunigten Verfahren, neu geregelt werden sollte. Das MgvG sollte die Möglichkeit bieten zu entscheiden, ob ein Projekt über ein eigenständiges Maßnahmengesetz oder unter dem Planfeststellungsrecht durchgeführt werden soll.
Nun kommt die Europäische Kommission zu der Auffassung, dass durch das MgvG der Zugang von Einzelpersonen und NRO (Nichtregierungsorganisationen) zu Gerichten erheblich eingeschränkt würde „da Bundesgesetze in Deutschland nur durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden können. Einzelpersonen und insbesondere NRO, die von solchen Projekten betroffen sind, haben nur begrenzte Möglichkeiten, Fälle direkt vor das Verfassungsgericht zu bringen.“ Deutschland habe nun zwei Monate Zeit, die notwendigen Schritte einzuleiten und das Vertragsverletzungsverfahren so noch abzuwenden.
„Was zu keinem Zeitpunkt gewollt gewesen sein kann – jedenfalls nicht von mir – ist, dass durch Verfahren Beteiligungsprozesse ausgebremst werden, bzw. Rechtsunsicherheiten aufgebaut werden. So habe ich das MgvG nicht verstanden. Nun kommt die Europäische Kommission zu einer anderen Auffassung und das ist absolut zu akzeptieren. Beteiligung darf nicht ausgebremst werden. Mir ging es immer und mir geht es auch weiterhin um ein rechtssicheres Verfahren. Eine Beschleunigung hilft nicht weiter, wenn es am Ende durch Rechtsunsicherheit zu Verlängerung im Verfahren kommt “, so Logemann
„Die Weseranpassung ist nun wirklich eine große Herausforderung. Ich durfte Teil des Niedersächsischen Weges sein und an der Entstehung mitarbeiten. Der Niedersächsische Weg ist eine Verabredung mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden für mehr Arten-, Gewässer- und Naturschutz. Das alle Akteure eine solche Verabredung miteinander treffen konnten, erfüllt mich mit Stolz. Das zeigt mir aber auch, welche Möglichkeiten und Ergebnisse es gibt, wenn widerstrebende Pole sich an einem Tisch zusammenfinden.
Die Weseranpassung polarisiert und die ökologischen, wie auch die wirtschaftlichen aber auch die sozialen Fragen stehen sich hier durchaus diametral gegenüber. Das wissen wir alle und das treibt mich und die hier lebenden und arbeitenden Menschen um.
Mit dem Ergebnis der EU-Kommission muss die Forderung sein, dass die Vorhaben Außen- und Unterweseranpassung in das übliche Planfeststellungsverfahren überführt werden.
In diesem kommen alle Belange insbesondere die der betroffenen Landwirte sowie des Natur- und Umweltschutzes, auf den Tisch und müssen berücksichtigt werden. Für die Wirtschaft hat es den Vorteil, dass ein rechtssicheres Verfahren gewählt wird. Und das wird doch unbedingt benötigt, wenn es nicht zu weiteren Klagen kommen soll bzw. das Verfahren klagesicher sein soll.
Ich würde gerne einen Impuls geben für einen neuen Prozess, den ich auch schon an verschiedenen Stellen ins Gespräch gebracht habe. Was hält uns eigentlich davon ab, den Niedersächsischen Weg als Blaupause für die Herausforderungen beim Thema Weseranpassung zu nehmen? Ich rege an, dass alle Akteure der einzelnen Bereiche an einen Tisch geholt werden.
Das könnten sein: die Kommunen, die Umweltverbände, die Landwirtschaft, der Planungsverband, die Entwässerungsverbände, zum Beispiel. Auch die Ebene auf der ein solcher „Runder Tisch“ angesetzt wird, wäre zu klären, ist es die kommunale oder ist es die Landesebene?
Die Betroffenheit und die Folgenabschätzung müssen in den Fokus und es muss, wie beim Niedersächsischen Weg mit dem Prinzip der Kommunikation auf Augenhöhe gemeinsam nach Lösungen geschaut werden. Dementsprechend schlage ich einen Runden Tisch vor, um mit allen Beteiligten über mögliche Lösungswege zu sprechen und diese dann auch gemeinsam zu planen“, so die Abgeordnete.