Land und Kreis arbeiten gut zusammen

Die Kritik an der Auslieferung der bisher erhältlichen Impfdosen ist verständlich, aber es ist auch zu betonen, dass es einfach noch nicht genügend Impfstoff gibt. Mit zu wenig kann die Lieferkette noch nicht in voller Last gefahren werden. Auch welcher der ideale Verteilerschüssel sein kann, ist schwierig zu bestimmen. Zurzeit wird er anhand er Bevölkerungszahl des jeweiligen Landkreises bestimmt.

Das Land Niedersachsen kommuniziert auch offen, dass es bisher nicht genug Impfstoff gibt, um sofort alle Berechtigten zu impfen und eine schrittweise Umsetzung deswegen die einzige Möglichkeit ist. Die Kritik des Kollegen Pancescu am Vorgehen empfinde ich von daher als unangebracht. Würde Niedersachsen mehr Impfdosen bekommen, könnte es diese auch schneller verteilen, als es momentan der Fall ist.

Es gibt eine vereinbarte Priorisierung der zu Impfenden, die auch schon seit Dezember bekannt ist. Seit dem 5. Januar ist das erste mobile Impf-Team tätig, das zweite seit dem 7. Januar und zwar beide in den Seniorenheimen, in denen sich die Menschen aufhalten, die mit der höchsten Priorität geimpft werden müssen. Das sind, nochmal zur Erinnerung die folgenden Personengruppen:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Inklusive der Verabreichung der zweiten Impfdosis sind die beiden Teams noch zwei Wochen unterwegs. Sobald diese Zeit verstrichen ist, werden die nächsten Dosen geliefert und das Impfzentrum in Brake, das betriebsbereit ist, kann die Arbeit aufnehmen. Eines ist aber absolut klar: Die Lieferketten für Impfstoffe müssen stehen, will sagen, der Impfstoff muss auch verfügbar sein. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir uns in einer weltweiten Pandemie befinden und dementsprechend die ganze Welt diesen Impfstoff benötigt.

Ich möchte mich an der Stelle einmal herzlich beim Landkreis bedanken, hier besonders bei Herrn Wenholt und seinem Team für die wirklich gute Organisation; beim DRK und bei den Johannitern, sowie bei den mobilen Teams aber auch bei den Kommunen und vor allem bei den Menschen. Der Inzidenzwert in der Wesermarsch beträgt laut Auskunft der Landkreisverwaltung 108,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner (gestern 127,6). Die beste Möglichkeit, die Zeit bis zur Impfung zu meistern ist es, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte soweit es geht, zu verhindern.

Ich begrüße es außerdem ausdrücklich, dass die kommunalen Spitzenverbände und das Sozialministerium sich über eine Zusammenarbeit bezüglich der Informationsschreiben an Impfberechtigte einigen konnten. Ich verstehe jedoch auch das Zögern des Ministeriums bei der Annahme dieses großzügigen Angebots. Es hatte mitgeteilt, dass die Nutzung des sogenannten Melderegisterdatenspiegels aufgrund § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) durch einen privaten Versanddienstleister nicht zulässig sei und deswegen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurückgegriffen werden müsse.

Es ist festzuhalten, dass die Kommunen in der momentanen Situation stark beansprucht sind und das Ministerium den Städten und Gemeinden nicht noch mehr aufbürden wollte.

Der Einschätzung der Juristen im Haus von Frau Ministerin Reimann nach, gab es aufgrund der Regelungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz keine andere Möglichkeit, diese Schreiben zu versenden, ohne die Kommunen noch weiter zu beanspruchen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich vor allem meine Verwunderung über die Äußerungen des Kollegen Dragos Pancecsu äußern, dessen Fraktion die Datenschutzregelungen ursprünglich noch deutlich schärfer gestalten wollte. Jetzt zu kritisieren, dass das Ministerium sich an die Regelungen hält, ist meiner Meinung nach mehr als ironisch.