Brake bekommt Bedarfszuweisung über 1.030.000 Euro

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs des Landes erhalten besonders finanzschwache Kommunen Bedarfszuweisungen, um Fehlbeträge in ihren Haushalten zu decken, die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückführen. Auch in diesem Jahr erhält die Stadt Brake wieder eine solche Bedarfszuweisung in Höhe von 1.030.000,00 Euro.

„Ich begrüße die weitere Unterstützung für die Stadt Brake durch das Land. Die Verwaltung und der Rat der Stadt Brake haben in der Vergangenen Zeit immer wieder bewiesen, dass sie bereit sind, ihre Mittel bestmöglich zu nutzen. Das Land honoriert diese Konsolidierungsbemühungen weiterhin durch die Bedarfszuweisungen“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann.

Bürgermeister Michael Kurz dazu: „Ich freue mich sehr über die zusätzliche Finanzspritze des Landes. Damit werden wir in die Lage versetzt unsere Liquiditätskredite deutlich zu verringern und damit unseren erfolgreichen Konsolidierungskurs fortzusetzen.“

Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um ihre Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Mit den Summen können die Kommunen Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten decken, die Kassenliquidität stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückführen.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften.