Nothilfefonds für Studierende nur dank der SPD!

Für die Situation der Studierenden wurden während der Corona-Pandemie zahlreiche Verbesserungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erreicht, um finanzielle Engpässe und Nachteile zu vermeiden. Weitere Erleichterungen enthält der Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Studierendenunterstützungsgesetz, der aktuell im Deutschen Bundestag beraten wird.

Die hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag erläutert: „Ziel ist es, den betroffenen Studierenden die Möglichkeit auf eine unbürokratische, schnelle und wirksame Unterstützung zu schaffen. Die Nothilfefonds für Studierende haben es nur dank der SPD in den Entwurf geschafft. Die Union wollte nur die KfW-Kredite. Für Niedersachsen beträgt der Nothilfefonds 19 Mio. Euro. Das entspricht 385 Euro pro besonders bedürftigem Studierenden.“

Zum Hintergrund:

Die betroffenen Studierenden können ab dem 8. Mai 2020 ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Überbrückungshilfe fußt auf dem langbewährten KfW-Studienkredit, der für alle Antragssteller ab Mai bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt wird. Studierende, die zwischen Mai 2020 und März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen, werden ebenso unterstützt: Auch ihre Darlehen werden in dieser Zeit zinsfrei sein. Neben der Hilfe über die KfW werden darüber hinaus dem Deutschen Studentenwerk (DSW) 100 Mio. Euro für die Nothilfefonds der Studentenwerke vor Ort in nachweislich besonders akuten Notlagen zur Verfügung gestellt.