Antrag auf Soforthilfe ab sofort per Email möglich

Ab sofort können in Not geratene Unternehmen, Soloselbstständige, Künstler, etc. auch per E-Mail Anträge auf Soforthilfe stellen. Dies war bislang nicht möglich und führte u.a. zu einem Serverzusammenbruch am Mittwoch.

computer generated representation of COVID-19 virions (SARS-CoV-2) under electron microscope Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:SARS-CoV-2#/media/File:Coronavirus_COVID-19_virus.jpg

Demnach kann der Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ elektronisch per E-Mail an die NBank gesendet werden.

Hierbei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
  2. Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig am PC aus.
  3. Senden Sie uns den Antrag, das De-minimis-Formular und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse: antrag@nullsoforthilfe.nbank.de

Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@nullsoforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nullnbank.de

Downloads | Soforthilfe

Eine Bearbeitung des Formulars „De-minimis-Soforthilfe“ ist nur möglich, wenn es zuvor auf dem Computer gespeichert wurde. Laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen es anschließend von Ihrer Festplatte aus.

Maßgeblich ist nun folgender Link: https://www.soforthilfe.nbank.de/