Susanne Mittag: Die Arbeitswelt ist im Wandel und wir gestalten die Arbeit von morgen!

Es ist 09:10 Uhr im Deutschen Bundestag und die Abgeordneten stimmen über ein Gesetz ab. Eigentlich alles beim Alten, könnte man meinen. Dabei ist es eine besondere Abstimmung zu einem besonderen Zeitpunkt. Denn: Neben der Tatsache, dass der Arbeitsmarkt der Zukunft ein Dauerbrenner ist, gibt es immer neuere Meldungen über das Corona-Virus in Deutschland. Auch mehren sich die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Oldenburg, der Wesermarsch und der Stadt Delmenhorst, wie gerade die kleinen Betriebe aus der Region mit den aktuellen Entwicklungen umgehen sollen. „Niemand soll durch den Ausbruch von Corona seinen Job, seine Existenzgrundlage verlieren“, zeigt Susanne Mittag sich überzeugt. Aus gutem Grund, denn der Bundestag hat gerade das von der SPD initiierte „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ des Bundesministers Hubertus Heil verabschiedet. „Das neue Gesetz sieht vor, dass Kurzarbeit bereits dann möglich ist, wenn zehn Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Arbeitsausfall betroffen sind. Dazu wird Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter zugänglich gemacht und die Bundesagentur für Arbeit kann eine vollständige Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen veranlassen“, informiert Susanne Mittag und ergänzt: „Zeitgleich zur Kurzarbeit werden auch Weiterbildungen möglich“.

„Durch die Belastungen durch das Coronavirus, dass gerade für kleine- und mittelständische Betriebe existenzbedrohend sein kann, wird das Gesetz bereits ab April 2020 zur Anwendung kommen. Die neuen Regeln zur Kurzarbeit gelten vorerst nur bis Ende 2020, sind aber bei Bedarf noch bis Ende 2021 verlängerbar“, sagt Mittag, die sich freut, dass die Union ihren Widerstand endlich aufgegeben hat.

Weiter sieht das neue Gesetz Unterstützung bei dem anstehenden Strukturwandel durch zunehmende Digitalisierung, den Klimaschutz und der demografischen Entwicklung vor. So werden die Zuschüsse der Bundesagentur unabhängig von der Betriebsgröße um jeweils zehn Prozent erhöht, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes eine Weiterbildung braucht.

Des Weiteren wird die Antragsstellung für Beschäftigte und Betriebe erleichtert, damit Bürokratie bei der Weiterbildung keine unnötige Hürde darstellt. Zusätzlich werden die Arbeitsagenturen bei dem Ausbau ihres Online-Angebotes unterstützt. So sollen zukünftig auch Videoberatungen möglich sein. Auch können zukünftig während einer Einstiegsqualifizierung, die als Einstieg in eine Ausbildung absolviert wird, Fahrkosten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule übernommen werden.