Diese Woche fand im Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung zur Haltung von Wildtieren im Zirkus statt. Dabei wurde klar, dass zumindest für bestimmte Tierarten eine tiergerechte Haltung im Zirkus nicht möglich ist:
„Merkmale, die die Zirkushaltung ausmachen, wie häufiger Ortswechsel, Dressuren und begrenzter Platz, lassen nach Meinung der meisten anwesenden Experten eine tiergerechte Haltung, z.B. von Menschenaffen, Giraffen, Nashörner, Flusspferde und Bären nicht zu.
Für alle Tierarten, die in Zirkussen gehalten werden – und dazu gehören auch Haustiere – forderten die Sachverständigen, dass das Zirkuszentralregister besser gepflegt wird. Die zuständigen Veterinäre sind nicht immer verpflichtet, alle Daten ihrer Untersuchungen in die zentrale Datenbank einzugeben. Dadurch ist nicht ausreichend nachvollziehbar, in welchem Zustand die Tiere sind, welche Maßnahmen angeordnet und nach Ortswechsel auch durchgeführt wurden.
Für die Haltung von Wildtieren hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vor fast 20 Jahren eine Leitlinie herausgeben, die längst einer Aktualisierung bedarf, wie in der Anhörung deutlich wurde. Auch für den Fall, dass die Zirkushaltung einiger Wildtierarten zukünftig verboten würde, muss die Leitlinie für die Haltung der dann noch erlaubten Haus- und Wildtiere auf den aktuellen wissenschaftlichen Stand gebracht werden.
Das unionsgeführte BMEL ist in den vergangenen Jahren seiner Verantwortung nicht nachgekommen. Immer wieder gab es Meldungen von vernachlässigten Zirkustieren, mit denen die Betreiber überfordert waren. Dabei handelte es sich vor allem um besonders anspruchsvolle Tierarten, wie die erwähnten Großsäugetiere. Auf diese hätte das BMEL schon länger den Fokus legen müssen. Auch der Handlungsbedarf bei der konsequenten Anwendung des Zirkusregisters und die Aktualisierung der Leitlinie zur Wildtierhaltung im Zirkus ist dem BMEL nicht neu.
Deutschland gehört EU-weit zu den Schlusslichtern. In 24 Ländern gibt es bereits komplette oder teilweise Wildtierverbote in Zirkus. In drei Ländern gilt sogar ein generelles Tierverbot, also auch für Haustiere.
Leider sind wir bei einer Neuregelung auf unseren Koalitionspartner angewiesen. Ich kann nur hoffen, dass die einleuchtenden Argumente der Sachverständigen zu mehr Bewegung bei CDU/CSU führen.“
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Thomas Pietsch (Sachverständiger von Vier Pfoten) und Susanne Mittag, MdB