“Es geht dabei um ein Zusatzangebot zum konfessionellen Religionsunterricht, nicht um einen Ersatz für das Fach Religion”, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann. “Ich bin mir sicher, dass auch die Grundschulen in der Wesermarsch und im Ammerland, die sich für eine Bewerbung entscheiden, gute Chancen haben, Modellschulen zu werden und von diesem positiv bewerteten Modell zu profitieren.”
Interessierte Lehrkräfte und Schulleitungen können sich beim Niedersächsischen Kultusministerium um eine Teilnahme an der erweiterten Erprobungsphase bewerben. Eine eigens für die Erprobungsphase aufgelegte Fortbildungsreihe vermittelt fachdidaktische Kenntnisse ebenso, wie alters- und entwicklungsgerechte Methoden für Werte und Normen in der Grundschule und Best-Practice-Beispiele. Unterrichtsmaterialien sowie speziell für die Erprobung erarbeitete curriculare Vorgaben stehen ebenfalls zur Verfügung.
Die Erprobungsphase „Werte und Normen an Grundschulen“ im laufenden Schuljahr 2017/2018 wurde durch das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) evaluiert und erhält ein durchweg positives Feedback.
Ein weit überwiegender Teil der Eltern sowie die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler zeigten sich mit dem Unterricht und den behandelten Themen zufrieden und befürworteten eine Verstetigung des Fachs an der eigenen Schule sowie die Ausweitung auf Grundschulen insgesamt. Auch Schulleitungen und Lehrkräfte begrüßten die Erprobungsphase in sehr großen Teilen.
Die Erprobungsphase Werte und Normen wurde im Schuljahr 2017/2018 vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen und dem Wunsch vieler Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern nach einem wertebildenden Alternativfach zum Religionsunterricht gestartet. Bislang gibt es in Niedersachsen erst ab dem Sekundarbereich I eine solche Alternative zum Religionsunterricht.
Nach Ablauf der erweiterten Erprobungsphase könnte das Fach Werte und Normen schließlich als ordentliches Unterrichtsfach eingeführt werden. Dafür stünden weitere komplexe Schritte an. Diese wären insbesondere die Einrichtung eines Studiengangs „Werte und Normen für die Grundschule“, die Einrichtung von Fachseminaren „Werte und Normen“ an den Studienseminaren für Grundschulen, die Erstellung eines Kerncurriculums und die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. Der Religionsunterricht ist als einziger Unterricht grundgesetzlich verankert und hat auch im Niedersächsischen Schulgesetz einen besonderen Stellenwert.